Brandschutz                                                                                                        

Brandschutz ist für alle Betriebe ein Thema. Dabei sind Betriebe nicht nur Betriebsanlagen, welche der Gewerbeordnung unterliegen, sondern auch Gebäude und Einrichtungen, in denen Menschen leben, sich kurz oder langzeitig aufhalten oder arbeiten wie z.B. Schulen, Heime Verwaltungsgebäude, Krankenanstalten, Groß-Wohnanlgen, Hochhäuser, Beherbergungsbetriebe u.ä.m.

Brandschutzordnung
Eine Präventivmaßnahme im Rahmen des Brandschutzes ist die Erarbeitung einer Brandschutzordnung, die es allen Mitarbeitern ermöglicht, sich in Notsituationen richtig zu verhalten.

Für jeden Betrieb ist eine Brandschutzordnung aufzustellen, in der die notwendigen Vorkehrungen und Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung in technischer und organisatorischer Hinsicht geregelt und festgehalten sind. Die Brandschutzordnung ist jährlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und allen Arbeitnehmern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Brandschutzplan
Der Brandschutzplan, eine weitere Präventivmaßnahme, soll helfen im Vorhinein das Brandschutzkonzept zu visualisieren und im Ernstfall der Feuerwehr helfen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Brandschutzpläne sind vereinfachte Symbolpläne und sollen alle Informationen enthalten, die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Die wesentlichen Elemente (Brandabschnitte, Standorte der Feuerlöscher, etc.) sind grundsätzlich farbig darzustellen. Der Brandschutzplan ist einvernehmlich mit dem örtlichen Feuerwehrkommando zu erstellen. Brandschutzpläne müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.

 

Falls Sie Fragen zum Thema Brandschutzordnung und Brandschutzpläne haben, unterstützt Sie IBBF gerne bei der Erstellung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen!