Brandschutz
Brandschutz ist
für alle Betriebe ein Thema. Dabei sind Betriebe nicht nur Betriebsanlagen,
welche der Gewerbeordnung unterliegen, sondern auch Gebäude und Einrichtungen,
in denen Menschen leben, sich kurz oder langzeitig aufhalten oder arbeiten wie
z.B. Schulen, Heime Verwaltungsgebäude, Krankenanstalten, Groß-Wohnanlgen,
Hochhäuser, Beherbergungsbetriebe u.ä.m.
Brandschutzordnung
Eine Präventivmaßnahme im Rahmen des Brandschutzes
ist die Erarbeitung einer Brandschutzordnung, die es allen Mitarbeitern
ermöglicht, sich in Notsituationen richtig zu verhalten.
Für jeden
Betrieb ist eine Brandschutzordnung aufzustellen, in der die notwendigen
Vorkehrungen und Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung in technischer
und organisatorischer Hinsicht geregelt und festgehalten sind. Die
Brandschutzordnung ist jährlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu
überprüfen und allen Arbeitnehmern nachweislich zur Kenntnis zu
bringen.
Brandschutzplan
Der Brandschutzplan, eine weitere Präventivmaßnahme,
soll helfen im Vorhinein das Brandschutzkonzept zu visualisieren und im
Ernstfall der Feuerwehr helfen, die richtigen Maßnahmen zu
ergreifen.
Brandschutzpläne
sind vereinfachte Symbolpläne und sollen alle Informationen enthalten, die zur
effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Die wesentlichen
Elemente (Brandabschnitte, Standorte der Feuerlöscher, etc.) sind grundsätzlich
farbig darzustellen. Der Brandschutzplan ist einvernehmlich mit dem örtlichen
Feuerwehrkommando zu erstellen. Brandschutzpläne müssen auf aktuellem Stand
gehalten werden.
Falls Sie Fragen zum Thema Brandschutzordnung und
Brandschutzpläne haben, unterstützt Sie IBBF gerne bei der Erstellung.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden
umgehend mit Ihnen Kontakt
aufnehmen!