Arbeitsplatzevaluierung
Was heißt
"Arbeitsplatzevaluierung?"
Evaluierung – im Gesetz "Ermittlung und Beurteilung
von Gefahren" genannt - bedeutet, dass ein bestimmter Arbeitsprozess in Hinsicht
auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz begleitend kontrolliert und
beurteilt wird.
Dadurch können
erkannte Mängel laufend behoben, sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz ständig
verbessert werden. Darüber hinaus sind diese Vorgänge laut
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) schriftlich niederzulegen (Dokumentation).
Warum
Arbeitsplatzevaluierung?
Durch
die Arbeitsplatzevaluierung soll dem Arbeitgeber ermöglicht werden, seiner
gesetzlichen Pflicht nachzukommen, etwaige Gefahrenpotentiale aus dem Umfeld der
Arbeit zu ermitteln und entsprechend für die Gefahrenverhütung zu sorgen. Auf
systematische und organisierte Weise wird so die Sicherheit und der
Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen stetig verbessert. Hierbei hat der
Unternehmer die unmittelbar betroffenen Beschäftigten in sein
Evaluierungskonzept einzubeziehen.
Darüber hinaus
sind nach der "Erstevaluierung" in regelmäßigen Abständen und zusätzlich aus
gegebenem Anlass Kontrollen und Überprüfungen durchzuführen.
Dadurch ist es
möglich,
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neue Gefährdungen zu ermitteln |
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eingeführte Maßnahmen zu überwachen und |
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die Arbeitsbedingungen laufend zu verbessern. |
Ziele der Evaluierung
Ziel der Arbeitsplatzevaluierung
ist es,
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die physische und psychische Belastung der ArbeitnehmerInnen zu erkennen und so weit wie möglich zu |
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das Unfallrisiko am Arbeitsplatz so weit wie möglich zu reduzieren |
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die Einhaltung von Schutzzielen laufend zu überwachen und |
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die Arbeitsbedingungen laufend zu verbessern. |
Gegenstand der
Evaluierung
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die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte |
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die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln |
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die Verwendung von Arbeitsstoffen |
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die Gestaltung der Arbeitsplätze |
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die Gestaltung der Arbeitsverfahren und der Arbeitsvorgänge |
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das Zusammenwirken der Arbeitsverfahren und der Arbeitsvorgänge |
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der Stand der Ausbildung und Unterweisung der ArbeitnehmerInnen |
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die besondere Schutzbedürftigkeit bestimmter ArbeitnehmerInnen |
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die besondere Gefährdung von ArbeitnehmerInnen |
Voraussetzungen für die Evaluierung
Damit Gefahren ermittelt und
beurteilt, sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung zielführend und erfolgreich
festgelegt werden können, erfordert die Evaluierung unumgänglich:
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INFORMATION über gesetzliche Vorschriften, (Firmen-) Normen, fachliche Unterlagen, |
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FACHLEUTE mit klar umrissenen Kompetenzen und Aufgaben und |
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KNOW-HOW und ERFAHRUNG, wie Evaluierungen effizient, zeit- und damit kostensparend durchgeführt werden können. |
Falls Sie Fragen zum Thema Arbeitsplatzevaluierung
haben, berät Sie IBBF gerne bei der Vorbereitung und Durchführung. Rufen
Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden umgehend
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