Arbeitsplatzevaluierung                                                                                    

Was heißt "Arbeitsplatzevaluierung?"
Evaluierung – im Gesetz "Ermittlung und Beurteilung von Gefahren" genannt - bedeutet, dass ein bestimmter Arbeitsprozess in Hinsicht auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz begleitend kontrolliert und beurteilt wird.

Dadurch können erkannte Mängel laufend behoben, sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz ständig verbessert werden. Darüber hinaus sind diese Vorgänge laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) schriftlich niederzulegen (Dokumentation).

Warum Arbeitsplatzevaluierung?
Durch die Arbeitsplatzevaluierung soll dem Arbeitgeber ermöglicht werden, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, etwaige Gefahrenpotentiale aus dem Umfeld der Arbeit zu ermitteln und entsprechend für die Gefahrenverhütung zu sorgen. Auf systematische und organisierte Weise wird so die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen stetig verbessert. Hierbei hat der Unternehmer die unmittelbar betroffenen Beschäftigten in sein Evaluierungskonzept einzubeziehen.

Darüber hinaus sind nach der "Erstevaluierung" in regelmäßigen Abständen und zusätzlich aus gegebenem Anlass Kontrollen und Überprüfungen durchzuführen.

Dadurch ist es möglich,

 

neue Gefährdungen zu ermitteln

 

eingeführte Maßnahmen zu überwachen und

 

die Arbeitsbedingungen laufend zu verbessern.

Ziele der Evaluierung
Ziel der Arbeitsplatzevaluierung ist es,

 

die physische und psychische Belastung der ArbeitnehmerInnen zu erkennen und so weit wie möglich zu

 

das Unfallrisiko am Arbeitsplatz so weit wie möglich zu reduzieren

 

die Einhaltung von Schutzzielen laufend zu überwachen und

 

die Arbeitsbedingungen laufend zu verbessern.

Gegenstand der Evaluierung

 

die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte

 

die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln

 

die Verwendung von Arbeitsstoffen

 

die Gestaltung der Arbeitsplätze

 

die Gestaltung der Arbeitsverfahren und der Arbeitsvorgänge

 

das Zusammenwirken der Arbeitsverfahren und der Arbeitsvorgänge

 

der Stand der Ausbildung und Unterweisung der ArbeitnehmerInnen

 

die besondere Schutzbedürftigkeit bestimmter ArbeitnehmerInnen

 

die besondere Gefährdung von ArbeitnehmerInnen

Voraussetzungen für die Evaluierung
Damit Gefahren ermittelt und beurteilt, sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung zielführend und erfolgreich festgelegt werden können, erfordert die Evaluierung unumgänglich:

 

INFORMATION über gesetzliche Vorschriften, (Firmen-) Normen, fachliche Unterlagen,

 

FACHLEUTE mit klar umrissenen Kompetenzen und Aufgaben und

 

KNOW-HOW und ERFAHRUNG, wie Evaluierungen effizient, zeit- und damit kostensparend durchgeführt werden können.

Falls Sie Fragen zum Thema Arbeitsplatzevaluierung haben, berät Sie IBBF gerne bei der Vorbereitung und Durchführung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen!