Lärm
Arbeitsfelduntersuchungen zufolge arbeiten zur Zeit
etwa eine halbe Million ArbeitnehmerInnen in Österreich an Arbeitsplätzen mit
gehörschädigendem Lärm. Lärmschwerhörigkeit ist die Folge. Mit Ihrem Eintritt
ist dann zu rechnen, wenn am Arbeitsplatz ein Beurteilungspegel von 85dB(A) und
darüber auftritt.
Ziele der
Lärmmessung:
Die
Ziele einer Lärmmessung sind
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die Gefahrenbereiche zu lokalisieren und |
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den Personenkreis zu bestimmen, der von gehörschädigendem Lärm betroffen ist. |
Um die
Auswirkungen des Lärms auf den menschlichen Organismus einschätzen zu können,
werden die einzelnen Messwerte mit der jeweiligen Einwirkdauer in Beziehung gesetzt. Das
Resultat für die Beurteilung der Belastung ist der sogenannte
Beurteilungspegel.
Wurde im Zuge
der Messungen festgestellt, dass gehörschädigender Lärm vorhanden ist, werden
die Lösungsmöglichkeiten systematisch analysiert. Dabei wird aufgrund der
folgenden Reihenfolge vorgegangen:
1.
Technische Maßnahmen
ausarbeiten,
2.
Organisatorische
Maßnahmen vorsehen und schließlich
3.
Persönliche Maßnahmen
(Schutzausrüstung) auswählen und implementieren.
Falls Sie Fragen zum Thema Lärm haben, steht Ihnen
IBBF gerne bei der Ermittlung und Reduzierung von Lärmbelastungen zur
Seite. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir
werden umgehend mit Ihnen Kontakt
aufnehmen!