Lärm                                                                                        

Arbeitsfelduntersuchungen zufolge arbeiten zur Zeit etwa eine halbe Million ArbeitnehmerInnen in Österreich an Arbeitsplätzen mit gehörschädigendem Lärm. Lärmschwerhörigkeit ist die Folge. Mit Ihrem Eintritt ist dann zu rechnen, wenn am Arbeitsplatz ein Beurteilungspegel von 85dB(A) und darüber auftritt.

Ziele der Lärmmessung:
Die Ziele einer Lärmmessung sind

 

die Gefahrenbereiche zu lokalisieren und

 

den Personenkreis zu bestimmen, der von gehörschädigendem Lärm betroffen ist.

Um die Auswirkungen des Lärms auf den menschlichen Organismus einschätzen zu können, werden die einzelnen Messwerte mit der jeweiligen  Einwirkdauer in Beziehung gesetzt. Das Resultat für die Beurteilung der Belastung ist der sogenannte Beurteilungspegel.

Wurde im Zuge der Messungen festgestellt, dass gehörschädigender Lärm vorhanden ist, werden die Lösungsmöglichkeiten systematisch analysiert. Dabei wird aufgrund der folgenden Reihenfolge vorgegangen:

1.      Technische Maßnahmen ausarbeiten,

2.      Organisatorische Maßnahmen vorsehen und schließlich

3.      Persönliche Maßnahmen (Schutzausrüstung) auswählen und implementieren.

 

Falls Sie Fragen zum Thema Lärm haben, steht Ihnen IBBF gerne bei der Ermittlung und Reduzierung von Lärmbelastungen zur Seite. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen!