Sicherheitsfachkräfte                                                                                        

Allgemeines
Die Sicherheitsfachkraft (SFK) hat die Aufgabe, den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheits-vertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung zu beraten und zu unterstützen.

Aufgaben der Sicherheitsfachkraft
Das Leistungsspektrum der Sicherheitsfachkraft umfaßt daher:

 

Beratung in generellen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung,

 

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren,

 

Festlegung von Gefahrenverhütungsmaßnahmen,

 

Organisation von Unterweisungen und Erstellung von Betriebsanweisungen,

 

Beratung bezüglich Schutzausrüstung,

 

Beratung bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, insbesondere auch in Verbindung mit der Verwendung neuer Arbeitsstoffe,

 

Planung von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung der Arbeitsergonomie,

 

Erstellung von Brandschutzplänen und Ausarbeitung von Evakuierungsmaßnahmen, bis hin zur

 

Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten.

Bestellung von Sicherheitsfachkräften
Die SFK sollte eine Person Ihres Vertrauens sein, die Ihnen mit Fachwissen, Rat und Tat zur Seite steht. Zurecht erwarten Sie von einer SFK umfassende Kompetenz in Sicherheitsfragen und das richtige Augenmaß bei der Beratungstätigkeit.

Darüber hinaus bietet IBBF als Sicherheitsfachkraft praxisorientierte Vorschläge für die Umsetzung der mit Ihnen gemeinsam festgelegten Maßnahmen oder Pläne. Wir betreuen Sie auch begleitend bei deren Realisierung.

Seit dem 1.1.2000 ist jeder Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt, verpflichtet, Sicherheitsfachkräfte einzusetzen.

Die Tätigkeit der Sicherheitsfachkraft kann verschieden organisiert sein:

 

Arbeitsstätten mit maximal 50 Arbeitnehmern und Betriebe mit einer Gesamtarbeitnehmeranzahl (alle Arbeitsstätten gemeinsam) unter 250 werden nach dem Begehungsmodell betreut.

 

Alle anderen Unternehmen werden nach dem Betreuungsmodell betreut.

Begehungsmodell:

Bei diesem Modell wird die Arbeitsstätte regelmäßig (üblicherweise bei Arbeitsstätten bis 10 Arbeitnehmer alle 2 Jahre, alle anderen jährlich) durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner begangen. Dabei wird auf eventuelle Missstände hingewiesen und es werden Verbesserungsvorschläge diskutiert. Die Ergebnisse der Begehung werden in einem Begehungsbericht zusammengefasst.

WICHTIG: Dieser Beratungsbericht ist nicht die Evaluierungsdokumentation! Die abgeschlossene Erstevaluierung und die dazugehörige Dokumentation sind die Grundlage für die Begehung.

Betreuungsmodell:

Bei diesem Modell wird gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Jahreseinsatzplan festgelegt.

Die Tätigkeiten können umfassen:

 

Durchführung von Begehungen

 

Unterstützung bei den Unterweisungen

 

Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung

 

Durchführung von Brandschutzübungen

 

Kontrolle von Elektrogeräten

 

Technische Messungen (Lärm, Klima, Beleuchtung,...)

 

Andere Tätigkeiten die im einzelnen Betrieb erforderlich sind

IBBF

Dementsprechend bieten wir auch einen umfangreichen Haftungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflicht. Personen, die nur als SFK tätig sind, werden nicht immer in der Lage sein, diese Tätigkeit umfassend durchzuführen, ohne ihre Kompetenzen (und damit ihren Haftungsschutz) zu überschreiten.

Falls Sie Fragen zum Thema Sicherheitsfachkraft haben, berät Sie IBBF gerne bei der Bestellung oder ist für Sie gerne Sicherheitsfachkraft. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen!