Sicherheitsfachkräfte
Allgemeines
Die Sicherheitsfachkraft (SFK) hat die Aufgabe, den
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheits-vertrauenspersonen und die
Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der
menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung zu beraten und zu unterstützen.
Aufgaben der
Sicherheitsfachkraft
Das Leistungsspektrum der
Sicherheitsfachkraft umfaßt daher:
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Beratung in generellen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung, |
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Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, |
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Festlegung von Gefahrenverhütungsmaßnahmen, |
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Organisation von Unterweisungen und Erstellung von Betriebsanweisungen, |
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Beratung bezüglich Schutzausrüstung, |
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Beratung bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, insbesondere auch in Verbindung mit der Verwendung neuer Arbeitsstoffe, |
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Planung von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung der Arbeitsergonomie, |
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Erstellung von Brandschutzplänen und Ausarbeitung von Evakuierungsmaßnahmen, bis hin zur |
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Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten. |
Bestellung
von Sicherheitsfachkräften
Die
SFK sollte eine Person Ihres Vertrauens sein, die Ihnen mit Fachwissen, Rat und
Tat zur Seite steht. Zurecht erwarten Sie von einer SFK umfassende Kompetenz in
Sicherheitsfragen und das richtige Augenmaß bei der
Beratungstätigkeit.
Darüber hinaus
bietet IBBF als Sicherheitsfachkraft praxisorientierte Vorschläge für die
Umsetzung der mit Ihnen gemeinsam festgelegten Maßnahmen oder Pläne. Wir
betreuen Sie auch begleitend bei deren Realisierung.
Seit dem
1.1.2000 ist jeder Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt, verpflichtet,
Sicherheitsfachkräfte einzusetzen.
Die Tätigkeit
der Sicherheitsfachkraft kann verschieden organisiert
sein:
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Arbeitsstätten mit maximal 50 Arbeitnehmern und Betriebe mit einer Gesamtarbeitnehmeranzahl (alle Arbeitsstätten gemeinsam) unter 250 werden nach dem Begehungsmodell betreut. |
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Alle anderen Unternehmen werden nach dem Betreuungsmodell betreut. |
Begehungsmodell:
Bei diesem
Modell wird die Arbeitsstätte regelmäßig (üblicherweise bei Arbeitsstätten bis
10 Arbeitnehmer alle 2 Jahre, alle anderen jährlich) durch eine
Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner begangen. Dabei wird auf
eventuelle Missstände hingewiesen und es werden Verbesserungsvorschläge
diskutiert. Die Ergebnisse der Begehung werden in einem Begehungsbericht
zusammengefasst.
WICHTIG: Dieser
Beratungsbericht ist nicht die Evaluierungsdokumentation! Die abgeschlossene
Erstevaluierung und die dazugehörige Dokumentation sind die Grundlage für die
Begehung.
Betreuungsmodell:
Bei diesem
Modell wird gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Jahreseinsatzplan
festgelegt.
Die Tätigkeiten
können umfassen:
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Durchführung von Begehungen |
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Unterstützung bei den Unterweisungen |
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Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung |
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Durchführung von Brandschutzübungen |
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Kontrolle von Elektrogeräten |
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Technische Messungen (Lärm, Klima, Beleuchtung,...) |
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Andere Tätigkeiten die im einzelnen Betrieb erforderlich sind |
IBBF
Dementsprechend
bieten wir auch einen umfangreichen Haftungsschutz im Rahmen der
Betriebshaftpflicht. Personen, die nur als SFK tätig sind, werden nicht immer in
der Lage sein, diese Tätigkeit umfassend durchzuführen, ohne ihre Kompetenzen
(und damit ihren Haftungsschutz) zu überschreiten.
Falls Sie Fragen zum Thema Sicherheitsfachkraft
haben, berät Sie IBBF gerne bei der Bestellung oder ist für Sie gerne
Sicherheitsfachkraft. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine
Nachricht und wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt
aufnehmen!