Allgemeines
Die Sicherheitsfachkraft (SFK) hat die Aufgabe, den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheits-
vertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung zu beraten und zu unterstützen.
Aufgaben der Sicherheitsfachkraft
Das Leistungsspektrum der Sicherheitsfachkraft umfaßt daher:
Bestellung von Sicherheitsfachkräften
Die SFK sollte eine Person Ihres Vertrauens sein, die Ihnen mit Fachwissen, Rat und Tat zur Seite
steht. Zurecht erwarten Sie von einer SFK umfassende Kompetenz in Sicherheitsfragen und das
richtige Augenmaß bei der Beratungstätigkeit.
Darüber hinaus bietet IBBF als Sicherheitsfachkraft praxisorientierte Vorschläge für die Umsetzung
der mit Ihnen gemeinsam festgelegten Maßnahmen oder Pläne. Wir betreuen Sie auch begleitend
bei deren Realisierung.
Seit dem 1.1.2000 ist jeder Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt, verpflichtet,
Sicherheitsfachkräfte einzusetzen.
Die Tätigkeit der Sicherheitsfachkraft kann verschieden organisiert sein:
Begehungsmodell:
Bei diesem Modell wird die Arbeitsstätte regelmäßig (üblicherweise bei Arbeitsstätten bis 10 Arbeitnehmer alle 2 Jahre, alle anderen jährlich) durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner begangen. Dabei wird auf eventuelle Missstände hingewiesen und es werden Verbesserungsvorschläge diskutiert. Die Ergebnisse der Begehung werden in einem
Begehungsbericht zusammengefasst.
WICHTIG: Dieser Beratungsbericht ist nicht die Evaluierungsdokumentation! Die abgeschlossene Erstevaluierung und die dazugehörige Dokumentation sind die Grundlage für die Begehung.
Betreuungsmodell:
Bei diesem Modell wird gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Jahreseinsatzplan festgelegt.
Die Tätigkeiten können umfassen:
IBBF
Dementsprechend bieten wir auch einen umfangreichen Haftungsschutz im Rahmen der
Betriebshaftpflicht. Personen, die nur als SFK tätig sind, werden nicht immer in der Lage sein, diese Tätigkeit umfassend durchzuführen, ohne ihre Kompetenzen (und damit ihren Haftungsschutz) zu überschreiten.
Falls Sie Fragen zum Thema Sicherheitsfachkraft haben, berät Sie IBBF gerne bei der Bestellung
oder ist für Sie gerne Sicherheitsfachkraft. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine
Nachricht und wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen!