Termine und Übergangsfristen:
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5.12.2002 |
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen:
Verpflichtung der Rückhaltesysteme bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen; siehe auch Infos |
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1.12.2005 |
Wiener Aufzüge:
Jeder Aufzug, der 24 Stunden in Betrieb ist muß von zwei Aufzugswärtern betreut werden. Einer dieser Aufzugswärter muß während der Betriebszeiten des Aufzuges in der Lage sein, die Befreiung von Personen innerhalb von 30 Minuten nach Abgabe des Notrufes einleiten. |