Unterweisungen
Allgemeines
Information und Unterweisung haben im
Arbeitnehmerschutz einen hohen
Stellenwert. Für die Unterweisung der ArbeitnehmerInnen hat gemäß §14
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz der Arbeitgeber zu sorgen. Für die Durchführung
dieser Unterweisungen kann der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und weitere
Fachleute heranziehen.
Ziele der
Unterweisung
Die
Ziele der Unterweisung sind:
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Aufklärung über Gefahren und Möglichkeiten zur Vermeidung, |
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Befähigung zu sicherem Arbeiten, |
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Vermitteln von Verständnis für Vorschriften und Anweisungen, |
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Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit. |
Häufigkeit
der UnterweisungBestellung von
Sicherheitsfachkräften
Die
Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich bzw. bei Eintreten besonderer
Umstände durchgeführt werden. Die Unterweisung kann sowohl schriftlich als auch
mündlich erfolgen und muss aber nachweislich erfolgen.
IBBF stellt für
seine Kunden ein Unterweisungsprogramm zusammen und führt die Unterweisungen
durch. Dabei können wir auf reichhaltige Standardmodule wie z.B. Brandschutz,
Erste Hilfe, Lagerungen, etc. zurückgreifen. Für jene Tätigkeiten, die durch
unsere Standardmodule nicht abgedeckt werden, wird das Unterweisungsprogramm
entsprechend den Ansprüchen unserer Kunden adaptiert.
Die notwendigen
Unterweisungsinhalte werden nicht nur präsentiert, sondern es wird auch auf die
Anliegen der Arbeitnehmer in Form von kleinen Diskussionen eingegangen. Alle
unsere Ausführungen stellen wir den ArbeitnehmerInnen auch schriftlich zur
Verfügung.
Falls Sie Fragen zum Thema Unterweisung haben, steht
Ihnen IBBF gerne bei der Planung und Umsetzung der Unterweisung zur
Seite. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir
werden umgehend mit Ihnen Kontakt
aufnehmen!