Unterweisungen                                                                                        

Allgemeines
Information und Unterweisung haben im Arbeitnehmerschutz einen  hohen Stellenwert. Für die Unterweisung der ArbeitnehmerInnen hat gemäß §14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz der Arbeitgeber zu sorgen. Für die Durchführung dieser Unterweisungen kann der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und weitere Fachleute heranziehen.

Ziele der Unterweisung
Die Ziele der Unterweisung sind:

 

Aufklärung über Gefahren und Möglichkeiten zur Vermeidung,

 

Befähigung zu sicherem Arbeiten,

 

Vermitteln von Verständnis für Vorschriften und Anweisungen,

 

Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit.

Häufigkeit der UnterweisungBestellung von Sicherheitsfachkräften
Die Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich bzw. bei Eintreten besonderer Umstände durchgeführt werden. Die Unterweisung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen und muss aber nachweislich erfolgen.

IBBF stellt für seine Kunden ein Unterweisungsprogramm zusammen und führt die Unterweisungen durch. Dabei können wir auf reichhaltige Standardmodule wie z.B. Brandschutz, Erste Hilfe, Lagerungen, etc. zurückgreifen. Für jene Tätigkeiten, die durch unsere Standardmodule nicht abgedeckt werden, wird das Unterweisungsprogramm entsprechend den Ansprüchen unserer Kunden adaptiert.

Die notwendigen Unterweisungsinhalte werden nicht nur präsentiert, sondern es wird auch auf die Anliegen der Arbeitnehmer in Form von kleinen Diskussionen eingegangen. Alle unsere Ausführungen stellen wir den ArbeitnehmerInnen auch schriftlich zur Verfügung.

 

Falls Sie Fragen zum Thema Unterweisung haben, steht Ihnen IBBF gerne bei der Planung und Umsetzung der Unterweisung zur Seite. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen!