Abnahmeprüfungen und Wiederkehrende Überprüfungen                     

Verschiedenste Regelungen im Rahmen des ArbeitnehmerInnenschutzes und der Gewerbeordnung verpflichten den Unternehmer, seine Geräte und Anlagen regelmäßig überprüfen zu lassen. Generell sind alle Arbeitsmittel, die einer Abnahmeprüfung unterzogen wurden, auch wiederkehrend zu prüfen. Darüber hinaus gibt es Arbeitsmittel, wie z.B. Stapler, bei denen nur Wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind. Eine Übersicht über die Prüfpflichten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

IBBF bietet Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Überprüfungen in den Bereichen

        Hebezeuge

        Flurförderzeuge und

        Tore

an. Im einzelnen können dies Aufzüge, Krane, Hubzüge, Hubtische, Hebebühnen, Seilwinden, Schranken, Tore, Stapler, Ladekrane, Ladebordwände, Muldenkipper und vieles andere mehr sein.

Wir überprüfen Ihre Geräte kostengünstig, herstellerunabhängig, objektiv und vor allem ohne Reparaturinteresse. Die Überprüfung findet in Ihrem Hause statt bzw. bei mobilen Einheiten überall dort, wo die notwendigen Prüfgewichte verfügbar sind (z.B. auf einer Baustelle).Sollten bei einem Gerät Zweifel bestehen, ob es geprüft werden muß, sind wir Ihnen bei der Beurteilung gerne behilflich.

Wenn Sie es wünschen nehmen wir Sie in unsere Kundenkartei auf und verständigen Sie automatisch bei der nächsten Fälligkeit der Überprüfungen. Dieses Service ist natürlich kostenlos.

Gemäß Ihrem Bedarf können diese Überprüfungen auch in den Abendstunden oder am Wochenende durchgeführt werden, wobei wir keine Zuschläge für diese Zeiten verrechnen.

Die folgende Liste bietet einen Überblick über die im Arbeitnehmerschutz erforderlichen Abnahmeprüfungen und Wiederkehrenden Prüfungen, sowie die vorgeschriebenen Prüfintervalle. Jene Geräte bei denen wir die Prüfungen anbieten sind grün unterlegt!

Arbeitsmittel

Wiederkehrende Prüfung

Abnahme-prüfung

Intervall

Krane

X

X

jährlich

sonstige motorkraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte.
Müssen sie vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden, ist eine Abnahmeprüfung durchzuführen

X

X

jährlich

Regalbediengeräte, mit mechanisch oder elektronisch geführten Führungs- bzw. Leitsystemen

X

X

jährlich

Hubtische

X

jährlich

Fahrzeughebebühnen

X

X

jährlich

Ladebordwände

X

X

jährlich

kraftbetriebene Anpassrampen

X

X

jährlich

fest montierte Hubtische >10kN oder Hub > 2m

X

X

jährlich

Arbeitskörbe

X

-

jährlich

Vor Ort zusammengebaute oder montierte Arbeitsmittel zum Heben von AN oder AN und Lasten

X

X

jährlich

Fahrtreppen, Fahrsteige

X

X

jährlich

Alle motorkraftbetriebenen Türen u. Tore

X

X

jährlich

Sich nach oben öffnende Tore >10m2

X

X

jährlich

Materialseilbahnen, die nicht dem Eisenbahnges. unterliegen

X

X

jährlich

Bagger & Radlader zum Heben Einzellast

X

X

jährlich

Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe

X

 -

jährlich

Fahrzeuge, die nicht nach KFG überprüft werden

X

 -

jährlich

Stapler

X

 -

jährlich

Arbeitsmittel zum Heben von AN oder AN und Lasten

X

 -

jährlich

Arbeitsmittel zum Heben von AN oder AN und Lasten auf Baustellen

X

 -

jährlich

Arbeitskörbe

X

 -

jährlich

Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz

X

 -

jährlich

Befahr- und Rettungseinrichtungen

X

 -

jährlich

Mechanische Leitern

X

 -

jährlich

kraftbetriebene mechanische Leitern auf Baustellen

X

 -

jährlich

Stetigförderer (ausgenommen Förderbänder und Rollenbahnen < 5m Länge)

X

 -

jährlich

Feuerungsanlagen für flüssige oder gasförmige Betriebsstoffe

X

 -

jährlich

Pressen, Stanzen, Spritzgießmaschinen mit Handbeschickung oder -entnahme

X

 -

jährlich

Bolzensetzgeräte

X

 -

jährlich

 

 

 -

 

Brandmeldeanlagen

X

 -

jährlich

Feuerlöschmittel

X

 -

alle 2 Jahre

Zentralheizung, Dampfkessel

X

 -

jährlich

Lüftungsanlagen

X

 -

jährlich

Alarmeinricht., Sicherheitsbeleuchtung

X

 -

monatl.

 

 

 -

 

Aufzüge (betretbar)

X

X

jährlich

Aufzüge (nicht betretbar)

X

 -

alle 2 Jahre

Auftüge (Kleinlast,Kleingüter)

X

 -

alle 3 Jahre

Kälteanlagen (über 1,5 kg Füllgewicht)

X

 -

jährlich

Absauganlagen

X

X

jährlich

Atemschutzgeräte

X

alle 3 Monate

Druckkessel

X

alle 6 Jahre
Inhalt*Druck>3000

Ölabscheider

siehe Betriebsanlagen-genehmigung

 

Abwasserrecyclinganlagen

siehe Betriebsanlagen-genehmigung

 

 

 

 -

 

Rückschlagsicherung bei Autogenschweißgeräten

X

 -

alle 2 Jahre

Elektroinstallation

X

X

1,3,5,10 J.

Blitzschutz

X

X

1,3 J.

PSA (Sicherheitsgeschirr, Fangseile,...)

X

 -

jährlich

 

 

 -

 

Gerüste

X

 -

wöchentl.

Systemgerüste

X

 -

monatlich

Hängegerüste

X

 -

täglich

Fahrbare Hängegerüste

X

X

jährlich
wöchentlich

Dachdeckerfahrstühle

X

X

jährlich

Unter-Tag-Anlagen (Betriebsmittel)

X

X

täglich
jährlich

Bauaufzüge (Material)

X

X

jährlich

Bauaufzüge (Personen)

X

X

jährlich

Bagger die Stückgut manipulieren

X

 -

jährlich

Verteilermaste für Betonpumpen

X

X

jährlich

Elektrische Anlagen auf Baustellen

X

X

wöchentl.

Flüssiggasanlanlagen, DampfkesselVO, FlüssiggasO

X

 -

Bau jährlich;

(5J FG-VO)

Schutzhelme

X

 -

alle 4 J. tauschen, wenn Thermoplast

Falls Sie Fragen zum Thema wiederkehrende Prüfungen haben, berät Sie IBBF gerne bei der Durchführung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen!